Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer unter Einbeziehung neuer Rechtsentwicklungen
Das Fachseminar vermittelt datenschutzrechtliche Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitnehmer-Datenschutzes. Es werden praktisch bedeutende Fragestellungen im Umgang mit Arbeitnehmerdaten behandelt. Im Vordergrund stehen Fragen der rechtmäßigen Erhebung von Bewerber- und Mitarbeiterdaten sowie der weiteren Nutzung durch den Arbeitgeber. Die Grenzen zulässiger (heimlicher) Auswertungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter werden aufgezeigt und dem Kontrollsystem aus Aufsichtsbehörden, Betriebsrat und betrieblichen Datenschutzbeauftragten gegenüber gestellt.
- Neuregelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz durch BDSG-Novelle II
- Persönlichkeitsschutz in Arbeitsverhältnissen
- Zulässiger Umgang mit Arbeitnehmerdaten
- Überwachung des Online-Verhaltens der Mitarbeiter
- Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Kontrolle des Arbeitnehmer-Datenschutzes
- Sanktionen bei Datenschutzverstößen
"Arbeitnehmer-Datenschutz"
03.11.2010 in Hannover
Preisnachlass: 15% ab dem dritten Teilnehmer
FFD Forum für Datenschutz
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