Fachseminar
BDSG-Novelle I – III

Gesetzlichen Änderungen - Fristen - Handlungsbedarf

Über die aktuelle Novellierung des Datenschutzrechts muss man gründlich informiert werden, um den Handlungsbedarf im Unternehmen umsetzen zu können. Deutliche Änderungen gibt es aktuell in den Bereichen Auftragsdatenverarbeitung und Werbung, Adresshandel sowie Markt- und Meinungsforschung. Auch der Beschäftigtendatenschutz ist auf eine neue Grundlage gestellt worden. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung stark eingeschränkt.

In diesem Fachseminar erhalten Sie einen Überblick über die in 2009/2010 in Kraft tretenden und zu beachtenden BDSG Novellen I-III und ihre umfangreichen Änderungen für Ihr Unternehmen.

Inhalt
  • Erweiterung der Pflichten in der Auftragsdatenverarbeitung
  • Neue Regelungen im Bereich Adresshandel, Werbung, Markt- und Meinungsforschung
  • Änderung des BDSG zu Auskunfteien und Scoring – Was ist zulässig?
  • Stärkung der Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Neuregelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz – Der neue §32 BDSG
  • Neue Befugnisse der Aufsichtsbehörden
  • Verschärfung der Bußgeldbestimmungen
Ihr/e Referent/inIhre Referenten
RA Frank Henkel
Datenschutz-Experte, Autor diverser Fachartikel zum Thema Datenschutz
Termine / Hotels
"BDSG-Novelle I – III"
Teilnahmegebühr:
€ 645,- zzgl. MwSt.
Preisnachlass: 15% ab dem dritten Teilnehmer
Termine / Ort:
Kontakt:
FFD Forum für Datenschutz
Friedrichstraße 16-18
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 23 600 50
Fax: 0611 23 600 51
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