Seminar gem. dem aktuellen BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mehr als 9 Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet bzw. gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen Bußgelder!
Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte. Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.
Zum Nachweis der erworbenen Fachkunde gem. BDSG erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat.
- Aktuelles Datenschutzrecht
- Einführung in das aktuelle Datenschutzrecht nach dem Bundesdatenschutzgesetz
- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Praxis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Rahmenbedingungen für den betrieblichen
Datenschutzbeauftragten - Aus- und Weiterbildung und Arbeitsunterlagen
- Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
- Rahmenbedingungen für den betrieblichen
- IT-Basiswissen und Grundlagen der Datensicherheit
- Rechner und Rechnernetze
- Kommunikations- und Informationssysteme und -netze
- Der Schutz der Informationstechnik
"Einführung in die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten"
20.08.2013 - 22.08.2013 in Hannover
04.09.2013 - 06.09.2013 bei Frankfurt/Main
15.10.2013 - 17.10.2013 bei München
Preisnachlass: 15% ab dem dritten Teilnehmer
FFD Forum für Datenschutz
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