Gesetzliche Vorgaben und Nutzungsmöglichkeiten für den betrieblichen Datenschutz
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass für besonders schutzwürdige Daten mit Personenbezug eine Vorabkontrolle eingeführt wird. Bis zum Ende der Übergangsfrist musste jedes Unternehmen nach dem BDSG Verfahrensverzeichnisse implementiert haben. Diese Frist ist am 23.05.2004 abgelaufen! Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder. Im Fachseminar am ersten Tag erfahren Sie, welche Vorgaben die neue Gesetzgebung für die Einführung von Verfahrensverzeichnissen gibt. Außerdem treten bei der Umsetzung des Verfahrensverzeichnisses immer wieder Schwierigkeiten auf. Mit diesen Schwierigkeiten befasst sich das Vertiefungsseminar am zweiten Tag.
- Funktion und Inhalt eines Verfahrensverzeichnisses
- Europarechtliche Vorgaben bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
- Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und die Rolle des bDSB
- Folgen fehlender oder mangelhafter Verfahrensverzeichnisse
- Durchführung einer Vorabkontrolle in der Praxis
- Rechtswirkungen und Anrufung der Aufsichtsbehörde
- Organisation der Erstellung und Pflege eines Verfahrensverzeichnisses – Abgrenzung der Verantwortlichkeiten sowie Hilfsmittel
- Praktische Übung zur Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
- Inhaltliche und organisatorische Voraussetzungen einer Vorabkontrolle
- Praktische Übung zur Durchführung einer Vorabkontrolle – Herangehensweise bei der Rechtmäßigkeitsprüfung und Dokumentation
"Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle"
23.03.2011 + 24.03.2011 in Wiesbaden
€ 645,- zzgl. MwSt.
FFD Forum für Datenschutz
Friedrichstraße 16-18
65185 Wiesbaden
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