Eckhardt, Jens, Dr.
Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditor (TÜV). Außerdem ist er u.a. Mitglied des Vorstands BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V.
120 Minuten Online-Schulung
Ist die Joint Controllership die neue Auftragsverarbeitung? Nein, beides schließt sich gegenseitig aus! Beides muss grundlegend unterschiedlich geregelt werden. Damit erlangt die Unterscheidung elementare Bedeutung. Der EuGH hat mit drei Entscheidungen Eckpunkte gesetzt (aus deutscher Sicht v.a. hinsichtlich „Facebook-Fanpage" und „Fashion ID“). Die Datenschutzkonferenz kam auf dieser Grundlage u.a. zu dem Ergebnis, dass die Nutzung von Tracking Tools nicht mehr grundsätzlich als Auftragsverarbeitung verstanden werden kann.
Der EU-Datenschutzausschuss hat nun auch einen Entwurf von Leitlinien zu dieser Unterscheidung am 02. September 2020 veröffentlicht. Der LfDI Baden-Württemberg hat auf diese Guidelines bereits mit einem FAQ reagiert. Das macht deutlich: Das Thema ist noch nicht erledigt, sondern nimmt aktuell wieder Fahrt auf. Aber Lösungen müssen Sie schon jetzt finden, da die Regelungen der DS-GVO gelten: Die Konstellationen müssen klar unterschieden und dann nach Maßgabe der DS-GVO ausgestaltet werden. Die Online-Schulung erklärt die Unterschiede bei der Einordnung und die Unterschiede der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Fragen, Antworten, Diskussionen - auch virtuell
Im virtuellen Klassenzimmer stellen Sie jederzeit Fragen an den Referenten und können sich mit Teilnehmern austauschen.
Interaktives virtuelles Whiteboard
Am virtuellen Whiteboard erarbeiten Sie im Team bestimmte Themenfelder.
Virtuelle Break-out-Sessions
Auch in der Online-Schulung können Sie in kleinen Gruppen mit Teilnehmern bestimmte Aufgaben erarbeiten und den anderen Teilnehmern anschließend vorstellen.
Keine Reisekosten und kein Reiseaufwand
Für die Teilnahme an der Online-Schulung müssen Sie weder verreisen noch wo übernachten. Sie nehmen bequem von zu Hause oder vom Büro aus teil.
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Nach Anmeldung zur Online-Schulung erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung eine E-Mail mit einem Zugangslink zum virtuellen Raum.
Über diesen Link melden Sie sich im virtuellen Raum an. Sie können jederzeit Fragen an den Referenten stellen.
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Referent
Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditor (TÜV). Außerdem ist er u.a. Mitglied des Vorstands BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V.
Beauftragungen und Zusammenarbeit datenschutzkonform gestalten
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