3-Tage Intensiv-Seminar

Einführung in die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Qualifizierte Datenschutz-Ausbildung gemäß aktuellem Recht

Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20 Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden.

Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten muss jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies gilt auch bei anonymisierter Übermittlung, z.B. durch Markt- und Meinungsforschungsinstitute. Bei Nichtbeachtung des BDSG-neu drohen Bußgelder.

Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG-neu und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte. Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

Zum Nachweis der erworbenen Fachkunde erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Aktuelles Datenschutzrecht nach BDSG-neu und DS-GVO
    • Einführung in das aktuelle Datenschutzrecht nach BDSG-neu und DS-GVO
    • Besondere Kategorien personenbezogener Daten
    • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Praxis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
    • Rahmenbedingungen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
    • Aus- und Weiterbildung und Arbeitsunterlagen
    • Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
  • IT-Basiswissen und Grundlagen der Datensicherheit
    • Grundlagen der Informationssicherheit
    • Rechner und Rechnernetze
    • Dienste und Anwendungen im Unternehmen: Cloud Computing, Social Media, BYOD
    • Umsetzung der organisatorischen und technischen Sicherheit
Paragraf Icon

Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

Mit Ihrer Reservierung helfen Sie uns die Kapazität der Veranstaltung besser zu planen.

  • Datenschutz-Weiterbildungen
Ich habe die AGB und Teilnahme­bedingungen gelesen und akzeptiert.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, denen Sie hiermit ausdrücklich zustimmen.