120 Minuten Online-Schulung

DS-GVO & Marketing: Das kleine 1x1 für Sie!

DS-GVO & Wettbewerbsrecht: Warum Sie beides beachten müssen und wie Sie das tun

Datenschutz im Marketing ist ein viel diskutiertes Thema. Gerade die aktuelle Orientierungshilfe Direktwerbung der DSK vom Februar 2022 macht den Handlungsbedarf deutlich. Personalisiertes Marketing ist Standard, aber sowohl das Datenschutzrecht als auch das Wettbewerbsrecht machen Vorgaben. Sie müssen beide Rechtsbereiche berücksichtigen. Unsere Online-Schulung erklärt Ihnen die Anforderungen beider Rechtsbereiche und stellt diese für Sie zusammen, um sie in der Praxis realisieren zu können. Das "kleine 1x1" gibt Ihnen einen kompakten Überblick mit praktischen Ansätzen zur optimalen Umsetzung!


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • DS-GVO & Wettbewerbsrecht: Warum Sie beides beachten müssen und wie Sie das tun
  • Orientierungshilfe Direktwerbung der DSK vom Februar 2022
  • Einwilligung in Direktwerbung: Diese Anforderungen müssen umgesetzt sein
  • Direktwerbung: So geht es ohne Einwilligung
  • Datenschutzrechtliche Transparenz-Anforderungen

Die Vorteile der Online-Schulung:

  • Fragen, Antworten, Diskussionen - auch virtuell
    Im virtuellen Klassenzimmer stellen Sie jederzeit Fragen an den Referenten und können sich mit Teilnehmern austauschen.

  • Interaktives virtuelles Whiteboard
    Am virtuellen Whiteboard erarbeiten Sie im Team bestimmte Themenfelder.

  • Virtuelle Break-out-Sessions
    Auch in der Online-Schulung können Sie in kleinen Gruppen mit Teilnehmern bestimmte Aufgaben erarbeiten und den anderen Teilnehmern anschließend vorstellen.

  • Keine Reisekosten und kein Reiseaufwand
    Für die Teilnahme an der Online-Schulung müssen Sie weder verreisen noch wo übernachten. Sie nehmen bequem von zu Hause oder vom Büro aus teil.

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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

Mit Ihrer Reservierung helfen Sie uns die Kapazität der Veranstaltung besser zu planen.

  • Datenschutz-Weiterbildungen
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