Fachseminar

Kapitel III DSGVO – Betroffenenrechte

Von Auskunftserteilung bis automatisierte Entscheidung (KI) – Was Sie jetzt wissen müssen

Unternehmen stehen immer wieder vor der Frage, wie Betroffenenrechte nach der DSGVO zu gewährleisten sind. Der Datenschutzbeauftragte soll beraten und praxisnahe Lösungen bieten. Wichtig ist, Prozesse für die transparente Information über Auskunftsersuchen und Löschanfragen bis hin zum Recht auf Datenübertragbarkeit zu entwickeln und zu implementieren.

Im Seminar erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Grundlagen der DSGVO. Anschließend werden praktische Handlungsempfehlungen für die DSGVO-Compliance vermittelt und aufsichtsbehördliche Anforderungen sowie aktuelle Urteile erläutert. Es erwarten Sie Antworten u. a. auf folgende Fragen: Wann startet die Frist bei einer Betroffenenanfrage? Wie kann die Identität eines Anfragenden geprüft werden? Kann Anonymisierung schon das Recht auf Löschung erfüllen? Zusätzlich gibt Ihnen unser Experte wertvolle Tipps, Hinweise und Checklisten für die praktische Umsetzung an die Hand.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Überblick über die wesentlichen Grundlagen der DSGVO
  • Informationspflichten des Verantwortlichen: Direkterhebung vs. Dritterhebung (z. B. Consent-Banner)
  • Rechte der betroffenen Personen im Detail:
    • Auskunftsrecht
    • Recht auf Berichtigung und Löschung
    • Widerspruchsrecht
  • Übersicht über den jüngsten Meinungsstand und aktuelle Urteile
  • Best Practice-Beispiele und Handlungsempfehlungen
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DSGVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

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