Fachseminar

Big Data und KI im Unternehmen

Inklusive der neuen Regelungen gemäß der KI-Verordnung!

Handlungsempfehlungen aus rechtlicher Sicht

Der richtige Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf Grundlage großer Datenmengen schafft als Teil der digitalen Transformation Wert und sorgt für Wettbewerbsvorteile. Beispiele sind innovatives CRM-Management, individuelles Marketing an Kunden, die automatisierte Inhaltsgenerierung, Online Behavioural Advertising oder die Automatisierung von Geschäftsprozessen. Alle Tools haben gemein, dass Daten auf innovative Weise verarbeitet werden. Die entsprechenden Projekte verschlingen viel Geld und sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Die rechtlichen Fallstricke sind vielfältig. Wenn die neue KI-Regulierung, der Datenschutz, das IP- oder Arbeitsrecht nicht beachtet werden, scheitert das gesamte Projekt. Das Ergebnis ist wertlos.

Das Seminar zeigt Ihnen über verschiedene Projektphasen hinweg die entscheidenden Fallstricke auf und vermittelt das sinnvolle Management derartiger Projekte.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Big Data und Künstliche Intelligenz (KI) – Grundlagen
  • Strukturierung rechtlicher Themen für Big-Data-/ KI-Projekte
  • Datenpooling: IP- und datenschutzrechtliche Möglichkeiten
  • Anonymisierung: Datenschutzrechtliche Herausforderungen
  • Modellentwicklung: Datenschutzrechtliche Lösungen
  • Einsatz von LLM (Large Language Model) - Wesentliche Herausforderungen
  • Modellanwendung: Profilbildung, Scoring und Co.
  • Überblick über die Regelungen der KI-Verordnung der EU (KI-VO)
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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