Fachseminar (0,5 Tage)

Data Act kompakt

Neuer EU-Rechtsakt ab 12.09.2025 - jetzt Pflichten kennen und umsetzen!

Data Sharing und Cloud Switching – IoT-Daten teilen und Cloud-Wechsel meistern

Der EU Data Act ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 12. September 2025 verbindlich anwendbar. Er ergänzt die DSGVO und bringt weitreichende Verpflichtungen für Unternehmen, insbesondere im Umgang mit Nutzerdaten und beim Datenaustausch. Hersteller von IoT-Geräten und Cloud Provider müssen Pflichten zum Teilen von Daten und zur Interoperabilität erfüllen. Der Schwerpunkt liegt auf Data Sharing im Bereich Internet of Things und im Cloud Switching.

Datenschutzbeauftragte müssen sich auf neue Transparenz- und Zugangsrechte, klare Regelungen zum Data Sharing sowie neue Anforderungen an Vertragsgestaltung und Datenportabilität vorbereiten.

Im kompakten Seminar lernen Sie die zentralen Vorgaben kennen - von Cloud Switching und der Vermeidung von Vendor Lock-in über Standardvertragsklauseln bis zu Konfliktlinien zum Datenschutzrecht und der Integration der Data Act-Anforderungen in bestehende Datenschutzprozesse.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • EU Data Act: Ziele, Regelungsgegenstände, Struktur, Anwendung
  • Verhältnis zu weiteren EU-Digitalgesetzen
  • Data Sharing: Neue Pflichten zu Datenzugang und -nutzung
  • Cloud Switching: Auswirkungen auf die Vertrags- und Preisgestaltung sowie zum technischen Ermöglichen eines Wechsels
  • Datenschutzkonflikte: DSGVO vs. Data Act
  • Vertragsgestaltung Data Act-konform: Einsatz von Mustervertragsbedingungen und Standardvertragsklauseln
Paragraf Icon

Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

Mit Ihrer Reservierung helfen Sie uns die Kapazität der Veranstaltung besser zu planen.

  • Datenschutz-Weiterbildungen
Es gelten unsere AGB und Teilnahme­bedingungen. Sie haben diese gelesen und akzeptieren diese.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen. Sie haben diese zur Kenntnis genommen.