Datenschutz für Betriebsräte

Datenschutz-Skills sind für Betriebsräte essenziell, um sicherzustellen, dass Mitarbeiterdaten im Unternehmen geschützt werden. Durch das Verständnis von Datenschutzgesetzen und -richtlinien können Betriebsräte wirksame Maßnahmen einfordern und durchsetzen, sodass die Privatsphäre und die Datensicherheit der Mitarbeitenden und des Unternehmens insgesamt gewährleistet sind. Datenschutzkenntnisse ermöglichen es Betriebsräten, potenzielle Risiken zu erkennen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und proaktiv auf Datenschutzverletzungen zu reagieren.
Stärken Sie Ihre Rolle als Betriebsrat mit top Datenschutz-Know-how und schützen Sie Ihr Team - Wir haben die passenden Weiterbildungen für Sie!

Datenschutz in Betriebsvereinbarungen

Datenschutzrechtliche Grundlagen, Mitbestimmungsrechte, Umsetzung in der betrieblichen Praxis, Software-BVs & Cloud

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Beschäftigtendatenschutz

Wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen



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Internet und E-Mail am Arbeitsplatz

Organisatorische und rechtliche Anforderungen


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Betroffenenrechte – Was ist zu tun?

Von Auskunftserteilung bis Werbewiderspruch: Worüber Unternehmen informieren müssen

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Datenschutz bei ChatGPT und anderen KI-Systemen

Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Maßnahmen zum Einsatz von KI-Systemen

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Hinweisgeberschutzgesetz – Jetzt muss gehandelt werden!

Anforderungen an ein rechtskonformes Hinweisgebersystem - Inkl. erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzung

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Homeoffice – Mobiles Arbeiten – Workation

Rechtliche Aspekte des zeit- und ortsflexiblen Arbeitens


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Microsoft 365

Möglichkeiten und Risiken der Software




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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Diese Seminare vermitteln Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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