Im digitalen Zeitalter, in dem Daten als eine der wertvollsten Ressourcen gelten, sind Datenschutzkenntnisse schon lange kein Nice-to-have mehr, sondern längst ein Must-have für die moderne Personalabteilung. Als Verwalter sensibler Informationen müssen Personaler/-innen über fundierte Kenntnisse verfügen, um sicherstellen zu können, dass vertrauliche Informationen geschützt und lediglich gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden. Die entsprechenden Datenschutz-Skills ermöglichen es Ihnen, die sensiblen Daten von Mitarbeitenden und Bewerber/-innen vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen.
In unseren Datenschutz-Weiterbildungen für das Personalwesen vermitteln wir Ihnen praxisnah alle Kenntnisse, die Sie für den erfolgreichen Schutz Ihrer Beschäftigten- und Bewerberdaten brauchen.
Datenschutz im Personalwesen
Vermeiden Sie Stolperfallen und schützen Sie Ihre Beschäftigtendaten
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Diese Seminare vermitteln Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Wählen Sie Ihre Module:
Datenschutz im Personalwesen
Beschäftigtendatenschutz
Datenschutzkonforme Betriebsvereinbarungen
Internet und E-Mail am Arbeitsplatz
Hinweisgeberschutzgesetz – Jetzt muss gehandelt werden!
Homeoffice – Mobiles Arbeiten – Workation
Auftragsverarbeitung und Gemeinsame Verantwortlichkeit
TDDDG – Ihr aktueller Handlungsbedarf im Überblick
Erhalten Sie all das fachliche Wissen, welches Sie für eine optimale Unterstützung des Datenschutzbeauftragten sowie ein effizientes Datenschutzmanagement brauchen.