Datenschutz im Marketing

Marketing-Experten kommen in vielen Bereichen ihrer Arbeit mit Datenschutz in Berührung. Sei es bei der Nutzung von Marketing- und KI-Tools wie ChatGPT oder Microsoft Copilot, im E-Mail- oder Online-Marketing, bei Online-Werbung und Tracking, im Social Media- und Content-Marketing oder bei der Datenanalyse und der Kundenkommunikation. Sie müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten sicher verwaltet und gesetzeskonform verarbeitet werden. Ein fundiertes Verständnis von Datenschutz ist daher unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und den langfristigen Erfolg der Marketingaktivitäten und des Unternehmens zu gewährleisten.
Erweitern Sie Ihr Know-how mit unseren speziell für den Marketing-Bereich zusammengestellten Datenschutz-Schulungen und schützen Sie sensible Daten!

Datenschutz und Recht im Online-Marketing

Rechtssicherheit bei Social-Media-Aktionen, Online-Shops, Gewinnspielen & Co.


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Kundendatenschutz

So sichern Sie Ihre Kundendaten




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Big Data und Künstliche Intelligenz

Handlungsempfehlungen zur Umsetzung aus rechtlicher Sicht



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Microsoft 365 Copilot - Recht und Datenschutz

Das KI-Assistenztool effektiv und rechtskonform nutzen


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Internet und E-Mail am Arbeitsplatz

Organisatorische und rechtliche Anforderungen


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Datenschutz bei ChatGPT und anderen KI-Systemen

Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Maßnahmen zum Einsatz von KI-Systemen

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Auftragsverarbeitung und Gemeinsame Verantwortlichkeit

Dienstleisteraufträge und Kooperationen datenschutzkonform vereinbaren


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TDDDG – Ihr aktueller Handlungsbedarf im Überblick

Digitale Dienste (Telemedien), Cookies und der Schutz der Privatsphäre


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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Diese Seminare vermitteln Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, denen Sie hiermit ausdrücklich zustimmen.