Fachseminar

Datenschutz und KI-Governance

Verantwortung, Haftung und Praxis für Datenschutzbeauftragte

Künstliche Intelligenz stellt Unternehmen zunehmend vor komplexe datenschutzrechtliche Herausforderungen – insbesondere im Spannungsfeld zwischen innovativer Nutzung von KI-Tools und regulatorischer Verantwortung im Rahmen von KI-Verordnung und DSGVO.

Das Fachseminar vermittelt praxisnah und rechtssicher, wie sich die Rolle des Datenschutzbeauftragten im KI-Umfeld verändert und welche neuen Verantwortlichkeiten entstehen. Als DSB erfahren Sie, wo klare Grenzen Ihrer Zuständigkeit liegen, wie Sie Haftungsrisiken vermeiden und souverän agieren. Gemeinsam werden Unterschiede und Schnittmengen zwischen Datenschutz und KI-Governance analysiert, Rollen geklärt und Empfehlungen zur Rechenschaftspflicht erarbeitet. Unser Experte zeigt Ihnen, wie Organisationen klare Verantwortungsstrukturen etablieren und diese in internen Richtlinien und Prozessen fixieren können. Auch erhalten Sie einen Überblick über aktuelle KI-Systemtypen. Sie gewinnen die nötige Sicherheit, um KI souverän und rechtssicher in Ihrem Unternehmen zu begleiten und sich als unverzichtbarer Ansprechpartner im KI-Zeitalter zu positionieren.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Abgrenzung von Datenschutz- und KI-Governance
  • Verantwortlichkeiten im Unternehmen: DSB, Chief Information Officer, KI-Beauftragte/r
  • Rechenschaftspflicht und Haftungsfragen bei KI-Systemen für den DSB
  • Überblick über aktuelle KI-Systemtypen: LLMs, domänenspezifische KI und Edge AI
  • Einführung von KI im Unternehmen: Richtlinien und Prozesse
  • Bewertung datenschutzrechtlicher Risiken bei KI-Systemen
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DSGVO – Pflicht zur Weiterbildung sowie gem. Art. 4 KI‑VO

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Das Seminar vermittelt zudem Kenntnisse, die gemäß Art. 4 der KI-Verordnung zur KI-Kompetenz notwendig sind. Demnach müssen Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.

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