Fachseminar

Die neue KI-Verordnung / AI Act

Achtung: Seit August 2025 sind weitere Regelungen zu beachten!

Einordnung und rechtskonforme Umsetzung der EU-KI-Verordnung in der Praxis

Zur umfassenden Regulierung Künstlicher Intelligenz ist die EU-KI-Verordnung (KI-VO/AI Act) das erste Gesetz weltweit, das KI-Systeme seit 01.08.2024 nach ihren potentiellen Anwendungsrisiken klassifiziert. Abhängig vom jeweiligen Risikoprofil sind schrittweise neue KI-Compliance-Anforderungen zu beachten. Seit Februar 2025 gilt zudem eine KI-Schulungspflicht, ab August 2025 greifen weitere Regelungen. Von der Verordnung und Schulungspflicht sind alle betroffen, die KI-Systeme betrieblich nutzen.

Das Fachseminar behandelt wie die Umsetzung der KI-VO und ihrer zahlreichen Compliance-Pflichten in der Unternehmenspraxis erfolgreich gelingt. Es beinhaltet einen Überblick über die KI-VO sowie eine Darstellung wichtiger Pflichten, Rechtsfragen und Implikationen. Insbesondere wird der Begriff des KI-Systems erarbeitet sowie die Risikoklassifikation und grundlegende Vorgaben zur Governance erläutert. Ergänzend erhalten die Teilnehmenden praxisnahe Hinweise zur Erstellung einer Unternehmensrichtlinie, um die KI-VO korrekt umzusetzen.

Mit dem gestaffelten Geltungsbeginn der KI-VO sind Unternehmen ab 02.02.2025 erstmals direkt an bestimmte Vorgaben des AI Acts gebunden.

Zeitliche Entwicklung & Ausblick

  • 1. August 2024: Die KI-Verordnung ist in Kraft getreten.
  • 2. Februar 2025: Regelungen zu verbotenen KI-Praktiken sowie KI-Kompetenz im Unternehmen gelten. Unternehmen müssen gemäß KI-Schulungspflicht sicherstellen, dass Mitarbeitende über ausreichende Kompetenzen im Umgang mit KI verfügen.
  • 2. August 2025: Regelungen für KI mit allgemeinem Verwendungszweck sowie für Sanktionen, Behörden und Governance gelten.
  • 2. August 2026: Generelle Anwendbarkeit und fast vollständige Gültigkeit der KI-Verordnung (u.a. Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte).
  • 2. August 2027: Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme und deren Einstufung gelten.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • KI – Technologie und Begriff nach der KI-Verordnung
  • Risikoklassifikation nach der KI-VO
  • Abgrenzung von Betreiber und Anbieter
  • Wesentliche Pflichten nach der KI-VO
  • Projektmanagement und Governance
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DSGVO – Pflicht zur Weiterbildung sowie gem. Art. 4 KI‑VO

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Das Seminar vermittelt zudem Kenntnisse, die gemäß Art. 4 der KI-Verordnung zur KI-Kompetenz notwendig sind. Demnach müssen Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.

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