Fachseminar (2 x 0,5 Tage)

EU-Datenstrategie: Neue EU-Rechtsakte bedeuten neue Herausforderungen!

Data Act, Data Governance Act, Digital Services Act,
Digital Markets Act, AI Act, Cyber Security Regulation

Kompakter Überblick über die wichtigsten EU-Datengesetze

Durch aktuelle Gesetze hat die EU im Rahmen ihrer Digitalstrategie viele grundlegende, neue Anforderungen geschaffen und bereits bestehende stark erweitert. Mit dem Data Act kommt die Pflicht zum Data Sharing und die Ermöglichung des Cloud Switching. Der Digital Services Act regelt insbesondere die Haftung im Internet neu, bringt aber auch weitere Einschränkungen bei der Datenverarbeitung. Der AI Act (KI-Verordnung) reguliert umfassend die Erstellung und Nutzung von KI-Systemen. Mit der neuen Cyber Security Regulation – allen voran DORA und NIS-2 bzw. das BSI-Gesetz – wird auch die Pflicht zur IT-Sicherheit auf „neue Beine“ gestellt und umfangreich fixiert.

In der Praxis haben diese Rechtsakte untereinander, aber vor allem mit dem Datenschutzrecht beachtenswerte Berührungspunkte. Mit dem Fachseminar erhalten und behalten Sie den Überblick, was neu ist, für wen es gilt und wie die Zusammenhänge, hauptsächlich zum Datenschutz, gestaltet sind.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Umsetzung europäischer Daten- und KI-Regulatorik:
    Welche Neuregelungen gelten für wen und ab wann?
  • Data Act (v. a. Data Sharing und Cloud Switching)
  • Digital Services Act (z. B. Haftung im Internet)
  • AI Act (KI-Verordnung)
  • Cyber Security Regulation (v. a. DORA, NIS-2 bzw. BSI-Gesetz)
  • Verhältnis zu den Regelungen des Datenschutzrechts
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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