Fachseminar

Microsoft 365 Copilot - Recht und Datenschutz

Achtung: KI-Schulungspflicht seit Februar 2025!

Das KI-Assistenztool effektiv und rechtskonform nutzen

Das Fachseminar bietet eine umfassende Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die für die Nutzung von Microsoft 365 Copilot in Unternehmen relevant sind. Angesichts der zunehmenden Integration Künstlicher Intelligenz in den Arbeitsalltag liegt der Fokus darauf, den Teilnehmenden das notwendige Wissen zu vermitteln, um das Assistenztool M365 Copilot konform mit den aktuellen Datenschutzgesetzen und -vorschriften einzusetzen.

Die spezifischen Herausforderungen und Chancen, die M365 Copilot für Organisationen mit sich bringt, werden anhand von praxisorientierten Fallstudien von realen Szenarien erörtert, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und andere relevante Rechtsnormen.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Überblick über Microsoft 365 Copilot und seine Einsatzmöglichkeiten
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen im Kontext von KI-Technologien
  • Datenschutzmaßnahmen beim Einsatz von M365 Copilot
  • Anwendung von Datenschutzprinzipien in realen Szenarien (inkl. Fallstudien)
  • Diskussion über zukünftige Entwicklungen im Datenschutzrecht und deren Auswirkungen auf die Nutzung von KI-Tools
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS‑GVO – Pflicht zur Weiterbildung sowie gem. Art. 4 KI‑VO

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Das Seminar vermittelt zudem Kenntnisse, die gemäß Art. 4 der KI-Verordnung zur KI-Kompetenz notwendig sind. Demnach müssen Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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