Fachseminar

NIS-2-Richtlinie und neue IT‑Sicherheitsgesetze

Neue EU-Vorgabe mit
Frist im Oktober 2024!

IT-Sicherheit, Business Continuity Management und Cybersecurity rechtskonform umsetzen

Die Aufrechterhaltung von IT-Systemen wird vermehrt durch Cyberangriffe bzw. IT-Systemausfälle gefährdet. Störungen treffen Unternehmen oft unvorbereitet. Erhebliche finanzielle Schäden sind schnell die Folge.
Gleich mehrere Gesetze mit neuen Anforderungen werden hierzu gegenwärtig auf den Weg gebracht. Anstelle wie bisher nur die Sicherheit des IT-Betriebs zu regulieren, werden zukünftig umfassende Regulierungen für Hard- und Softwareentwicklung, Einsatz von KI-Systemen und Aufrechterhaltung des gesamten Geschäftsbetriebs einzuhalten sein.

Im Seminar geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die aktuelle Gesetzgebung zur IT- und Informationssicherheit. Unser Experte informiert Sie, welche Gesetzesnormen für Sie gelten, welche Risiken für Ihr Unternehmen und Ihre Geschäftsführung bestehen und welche Maßnahmen Sie zeitnah ergreifen müssen.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • NIS-2-Richtlinie / NIS2UmsuCG / BSI-Gesetz
  • Neue Pflichten der Geschäftsführung
  • CER-Richtlinie / KRITIS-Dachgesetz
  • Business Continuity Management
  • Cyber Resilience Act – Neue Pflichten für Hard- und Software
  • KI-Verordnung – Risikokategorien und zentrale Regulierungen
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung sowie gem. Art. 20 Abs. 2 NIS-2-Richtlinie bzw. § 38 Abs. 3 BSIG-E

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Das Seminar vermittelt zudem Kenntnisse, die gemäß Art. 20 Abs. 2 NIS-2-Richtlinie bzw. § 38 Abs. 3 BSIG-E notwendig sind. Demnach ist die Weiterbildungspflicht der Geschäftsleitung im Bereich Cybersicherheit begründet.

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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