Fachseminar

NIS-2-Richtlinie und neue IT‑Sicherheitsgesetze

Am 06.12.2025 ist das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten!

IT-Sicherheit, Business Continuity Management und Cybersecurity rechtskonform umsetzen

Die Aufrechterhaltung von IT-Systemen wird vermehrt durch Cyberangriffe bzw. IT-Systemausfälle gefährdet. Störungen treffen Unternehmen oft unvorbereitet. Erhebliche finanzielle Schäden sind schnell die Folge.
Mehrere Gesetze mit verschärften Anforderungen sind bereits in Kraft und unmittelbar anzuwenden, weitere werden gegenwärtig auf den Weg gebracht. Anstelle wie bisher nur die Sicherheit des IT-Betriebs zu regulieren, werden zukünftig umfassende Regulierungen für Hard- und Softwareentwicklung, Einsatz von KI-Systemen und Aufrechterhaltung des gesamten Geschäftsbetriebs einzuhalten sein.

Im Seminar geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die aktuelle Gesetzgebung zur IT- und Informationssicherheit. Unser Experte informiert Sie, welche Gesetzesnormen für Sie gelten, welche Risiken für Ihr Unternehmen und Ihre Geschäftsführung bestehen und welche Maßnahmen Sie im Rahmen der umfassenden Modernisierung des Cybersicherheitsrechts zeitnah ergreifen müssen.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • NIS-2-Richtlinie / NIS2UmsuCG / BSI-Gesetz
  • Neue Pflichten und Haftung der Geschäftsführung
  • CER-Richtlinie / KRITIS-Dachgesetz
  • Business Continuity Management
  • Cyber Resilience Act – Neue Pflichten für Hard- und Software
  • KI-Verordnung – Risikokategorien und zentrale Regulierungen
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DSGVO – Pflicht zur Weiterbildung sowie gem. Art. 20 Abs. 2 NIS-2-Richtlinie bzw. § 38 Abs. 3 BSIG

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Das Seminar vermittelt zudem Kenntnisse, die gemäß Art. 20 Abs. 2 NIS-2-Richtlinie bzw. § 38 Abs. 3 BSIG notwendig sind. Demnach ist die Weiterbildungspflicht der Geschäftsleitung im Bereich Cybersicherheit begründet.

Unverbindliche Reservierung

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