2-Tage Intensiv-Seminar

Datenschutz aktuell

Datenschutz‑Update inkl. EU‑KI‑Verordnung und HinSchG

Neue Rechtsprechungen und Herausforderungen für Ihre datenschutzrechtliche Praxis

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO wird der Datenschutz noch komplexer. Es ist unerlässlich sich ausreichend zu informieren, um den Überblick über die aktuellsten Ereignisse zu behalten. Innerhalb des Intensiv-Seminars zeigt Ihnen unser Experte die Entwicklungen im Beschäftigten- und Kundendatenschutz auf. Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) rückt dabei mehr und mehr in den Vordergrund. Sie lernen Wissenswertes zu Verhaltenskontrolle sowie zum Mitbestimmungs- und Informationsrecht des Betriebsrats kennen.

Auch die komplexen Regelungen im Bereich von Webtracking und Cookies sowie der internationale Datenschutz mit den neuesten Entwicklungen zum Data Privacy Framework im Verhältnis zu den USA sind Gegenstand der Erörterungen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Stellungnahmen aus den Aufsichtsbehörden und zu relevanten Gesetzgebungsverfahren.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Aktuelle Rechtsprechungen zum Beschäftigtendatenschutz
  • Datenschutz und Internet:
    • Webtracking / Cookies: Aktuelle Rechtsprechung
  • Entwicklungen zum Kundendatenschutz:
    • u. a. aktuelle Rechtsprechung zur Verarbeitung von Kundendaten
  • Internationaler Datenschutz:
    • Aktuelles zum Data Privacy Framework
  • Ausgewählte Themen der EU-DSGVO:
    • Rechtsprechung zum Datenschutzbeauftragten
    • Aktuelle Entwicklungen zum Auskunfts- und Schadenersatzrecht
  • KI und Datenschutz
  • Aktuelles aus den Aufsichtsbehörden
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DSGVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DSGVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DSGVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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