Fachseminar

TDDDG – Ihr aktueller Handlungsbedarf im Überblick

Wichtige Anpassungen an das EU-Recht!
Ablösung des TMG und TTDSG

Digitale Dienste (Telemedien), Cookies und der Schutz der Privatsphäre

Das „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz“ (TDDDG) ist im Dezember 2021 als TTDSG in Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) im Mai 2024 in „TDDDG“ umbenannt. Die Intention des Gesetzes liegt darin, einen Kompromiss zwischen dem Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt und den digitalen Geschäftsmodellen zu erreichen. Das TDDDG regelt den Zugriff auf Endgeräte („Endeinrichtungen“) – gleichgültig, ob dabei personenbezogene Daten betroffen sind oder nicht. In Ihrem Fachseminar werden im Wesentlichen folgende Fragen beleuchtet:

  • Was ist das TDDDG?
  • Warum noch ein „Datenschutzgesetz“?
  • Welche Auswirkungen hat das TDDDG auf Unternehmen?
  • Was ergibt sich aus dem TDDDG für den Datenschutz?

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Wie setzt das TDDDG (vormals: TTDSG) die Forderungen aus dem Digital Services Act (DSA) und der ePrivacy-Richtlinie um?
  • Was sind die Wechselwirkungen zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem TDDDG?
  • Welche Anforderungen sind bei der Einbindung von Cookies und anderen Tracking- und Analyse-Tools auf Webseiten zu beachten?
  • Reicht das Fernmeldegeheimnis bis ins Arbeitsverhältnis?
  • Muss wegen des TDDDG eine zweite Einwilligung zusätzlich zur DSGVO eingeholt werden?
  • Sind die Strafen und Bußgelder bei Nichteinhaltung der Regelungen ebenso drastisch wie in der DSGVO?
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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