Fachseminar

Apps und Smartphones

Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Maßnahmen

Der Einsatz von Smartphones und anderen Mobile Devices ist ebenso wie die Nutzung mobiler Applikationen zu einem integralen Bestandteil der Kommunikation geworden. Hierdurch ergeben sich häufig rechtliche Fragestellungen und Risiken. Im Seminar werden die Anforderungen erläutert, die hierbei aus (datenschutz-)rechtlicher Sicht zu beachten sind. Außerdem können Sie sich praxisnah über die rechtlichen Anforderungen und Stolpersteine beim Einsatz unternehmenseigener Mobile Devices im Unternehmen informieren. Das Seminar erläutert, wie solche Prozesse mit Nutzungsverträgen oder Betriebsvereinbarungen rechtlich abgesichert werden können. Am konkreten Beispiel des Einsatzes von Whatsapp werden Hinweise gegeben, wie Unternehmen mit der Nutzung entsprechender Fremdsoftware umgehen sollten.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • (Datenschutz-)rechtliche Anforderungen an die Gestaltung unternehmenseigener Applikationen (einschließlich EU-DSGVO)
  • Grenzen der Datenverarbeitung in und über Apps
  • Vertragsbeziehungen zu Plattformbetreibern und Endnutzern
  • Zulässigkeit und Grenzen der Mitarbeiter- und Kundenkommunikation über Apps
  • Mobile Device Management – datenschutzrechtliche Grundlagen bei Geräten der Mitarbeiter bzw. des Unternehmens
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zum Einsatz mobiler Endgeräte im Unternehmen
  • Nutzung von Messengern unter der EU-DSGVO noch möglich?
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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