2-Tage Intensiv-Seminar

Datenschutz im Krankenhaus

Lernen Sie die datenschutzrechtlichen Besonderheiten im Krankenhaus kennen!

Der Schutz persönlicher Daten wird immer wichtiger und in zunehmendem Maße als Qualitätsmerkmal angesehen. Gerade in Krankenhäusern ist der Umgang mit Patientendaten ein sehr sensibler Bereich. Im Rahmen dieser Veranstaltung lernen Sie unter Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des neuen BDSG die gesonderten Bestimmungen zum Schutz der Daten Ihrer Patienten und Mitarbeiter kennen. Am ersten Tag werden Ihnen die datenschutzrechtlichen Besonderheiten im Krankenhaus dargelegt. Lernen Sie, wie Sie Patientendaten in öffentlichen, privatisierten und kirchlichen Krankenhäusern rechtlich korrekt verarbeiten. Der zweite Tag zeigt Ihnen auf, wie Sie ein effektives Datenschutzmanagement im Krankenhaus aufbauen. Sie lernen alles über den praktischen Umgang mit elektronischen Patientenakten und mit Krankenhausinformationssystemen (KIS).

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Das aktuelle Datenschutzrecht im Krankenhaus
  • Neue Anforderungen der EU-DSGVO und des BDSG-neu
  • Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht – Was ist erlaubt?
  • Verarbeitung und Übermittlung von Patientendaten
  • Organisatorischer Datenschutz im Krankenhaus
  • Besonderheiten bei elektronischen Patientenakten
  • Anfragen/Auskunftsbegehren von Leistungsträgern
  • Krankenhausinformationssysteme (KIS) und Datenschutz
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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