2-Tage Intensiv-Seminar

Datenschutz in Betriebsvereinbarungen

Datenschutzrechtliche Grundlagen, Mitbestimmungsrechte, Umsetzung in der betrieblichen Praxis, Software-BVs & Cloud

Inkl. aktueller Situation zu den neuen EU-Standardverträgen und Schrems II-Anforderungen/Cloud

Internet und E-Mail, Videoüberwachung, Cloud-Software und andere technische Systeme sind so gut wie in allen Betrieben im Einsatz. Regelmäßig unterliegen diese der Mitbestimmung des Betriebsrats. In diesen Fällen werden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen der Umgang mit anfallenden Personaldaten geregelt wird. Dies erfordert zugleich maßgebliche Datenschutz-Regelungen. In der Praxis muss also die Brücke zwischen mitbestimmungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Regelungen geschlagen werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen bDSB, BR und dem Arbeitgeber. Dieses Intensiv-Seminar gibt einen Überblick darüber, wo sich Mitbestimmung und Datenschutz überschneiden, aber auch unterscheiden. Anhand vieler Fallbeispiele und unter Berücksichtigung der EU-DSGVO, des BDSG sowie der aktuellen Rechtsprechung und Empfehlungen der Datenschutzbehörden werden Besonderheiten, Feinheiten sowie Tipps vermittelt, die in der Praxis zu beachten sind. Des Weiteren werden Checklisten zur optimalen Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen aus datenschutzrechtlicher Sicht vorgestellt und erarbeitet.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Die Unterschiede: Wo setzt der Datenschutz an, wo das BetrVG?
  • Reichweite von Mitbestimmungsrechten und Datenschutz
  • Was muss, was kann in Betriebsvereinbarungen datenschutzrechtlich geregelt werden?
  • Anforderungen der DSGVO und des BDSG an BVs
  • Cloud, Schrems & Co: Wie damit in BVs umgehen?
  • Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und des BR bei Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Typische Fälle von BVs mit Datenschutzbezug (Videoüberwachung, Internet/E-Mail, Einsatz von Software, Cloud-Systeme)
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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