Projektmanagement für kleine und mittlere Projekte
Einfache Werkzeuge für eine erfolgreiche Projektarbeit
2-Tage Intensiv-Seminar
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gibt der IT-Sicherheit in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten einen weitaus höheren Stellenwert als das bisherige BDSG. Datenschutzbeauftragte müssen neben den rechtlichen und organisatorischen Belangen auch in der IT-Technik über die nötige Fachkunde verfügen.
In diesem Seminar erhalten Sie die erforderliche IT-Basiskompetenz. Nach nur zwei Tagen verstehen Sie die Techniken, mit denen in der IT-Abteilung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Im Anschluss sind Sie in der Lage, die EDV-Prozesse Ihres Unternehmens auf Sicherheitsmängel hin zu überprüfen und gemeinsam mit der IT-Abteilung Schutzvorkehrungen zu treffen.
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Praxis-Seminar zu den organisatorischen und rechtlichen Anforderungen gem. DS-GVO und BDSG-neu
Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Maßnahmen