2-Tage Intensiv-Seminar

Datenschutzkoordinator/-in nach DS-GVO und BDSG-neu

Notwendiges Wissen und Ihr Rüstzeug für die tägliche Praxis

Inkl. vieler Praxisübungen und Checklisten!

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das BDSG-neu müssen zwingend angewendet werden. Sind Sie als Datenschutzkoordinator auf dem aktuellen Stand? Welche Unterstützung können Sie dem Datenschutzbeauftragten geben? Wie sehen Ihre Aufgaben aus?

Unser Seminar zeigt Ihnen auf, was Sie wann und wie erledigen. Sie lernen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen, die für Sie maßgeblich sind und wissen, was Sie u.a. im Hinblick auf Verfahrensverzeichnisse, Auskunftsbegehren Dritter sowie Auftragsdatenverarbeitung beachten müssen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie technische und organisatorische Maßnahmen optimal umsetzen.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Rechtliche Grundlagen: Änderungen durch die DS-GVO
  • Benennung und Aufgaben des Datenschutzkoordinators
  • Verhältnis zwischen Koordinator und Datenschutzbeauftragtem
  • Beschäftigten- / Kundendatenschutz: Anforderungen, Umsetzung
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DS-GVO)
  • Verarbeitungsübersichten: Bearbeitung von Verzeichnissen
  • Was muss der Datenschutzkoordinator zuerst erledigen?
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, denen Sie hiermit ausdrücklich zustimmen.