Fachseminar

Betroffenenrechte – Was ist zu tun?

Von Auskunftserteilung bis Werbewiderspruch: Worüber Unternehmen informieren müssen

Unternehmen stehen aktuell vor der Frage, wie Betroffenenrechte nach der neuen DSGVO zu gewährleisten sind. Der Datenschutzbeauftragte soll beraten und praxisnahe Lösungen bieten. Wichtig ist, Prozesse für die transparente Information über Auskunftsersuchen und Löschanfragen bis hin zum Recht auf Datenübertragbarkeit zu entwickeln und implementieren. In der Online-Schulung erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Grundlagen der DSGVO. Anschließend werden praktische Handlungsempfehlungen für die DSGVO-Compliance vermittelt und aufsichtsbehördliche Anforderungen, wie aktuelle Urteile, erläutert. Es erwarten Sie Antworten u.a. auf folgende Fragen: Wann startet die Frist bei einer Betroffenenanfrage? Wie kann die Identität eines Anfragenden geprüft werden? Kann Anonymisierung schon das Recht auf Löschung erfüllen? Zusätzlich gibt Ihnen unser Experte wertvolle Tipps, Hinweise und Checklisten für Ihre praktische Umsetzung im Unternehmen an die Hand.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Überblick über die wesentlichen Grundlagen der DSGVO
  • Informationspflichten des Verantwortlichen: Direkterhebung vs. Dritterhebung
  • Rechte der betroffenen Personen im Detail:
    • Auskunftsrecht
    • Recht auf Berichtigung und Löschung
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Übersicht über den jüngsten Meinungsstand und aktuelle Urteile
  • Best Practice Beispiele und Handlungsempfehlungen

Die Vorteile der Online-Schulung:

  • Fragen, Antworten, Diskussionen - auch virtuell
    Im virtuellen Klassenzimmer stellen Sie jederzeit Fragen an den Referenten und können sich mit Teilnehmern austauschen.

  • Interaktives virtuelles Whiteboard
    Am virtuellen Whiteboard erarbeiten Sie im Team bestimmte Themenfelder.

  • Virtuelle Break-out-Sessions
    Auch in der Online-Schulung können Sie in kleinen Gruppen mit Teilnehmern bestimmte Aufgaben erarbeiten und den anderen Teilnehmern anschließend vorstellen.

  • Keine Reisekosten und kein Reiseaufwand
    Für die Teilnahme an der Online-Schulung müssen Sie weder verreisen noch wo übernachten. Sie nehmen bequem von zu Hause oder vom Büro aus teil.

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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

Mit Ihrer Reservierung helfen Sie uns die Kapazität der Veranstaltung besser zu planen.

  • Datenschutz-Weiterbildungen
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