Fachseminar

Internationale Datentransfers

Übermittlungen an Drittländer datenschutzkonform gestalten

Der Austausch personenbezogener Daten mit Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern außerhalb des EWR unterliegt seit Inkrafttreten der DS-GVO strengen Regeln. Verschärft wurde die Rechtslage durch das EuGH-Urteil Schrems II. Aufgrund dessen liegt ein besonderes Augenmerk auf der Rechtslage in den USA.
Im Seminar lernen Sie die Voraussetzungen für datenschutzkonforme Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer kennen. Neben vereinfachten Übermittlungen sind Angemessenheitsbeschlüsse und Standardvertragsklauseln (zusätzliche Pflicht: Erstellung eines Data Transfer Impact Assessment) zu beachten. Nach dem Seminar sind Sie durch Kenntnis der wesentlichen rechtlichen Grundlagen in der Lage, das richtige „Instrument“ für die Übermittlung auszuwählen und insbesondere die Standardvertragsklauseln anzuwenden. Aufgrund von vielen Praxisbeispielen stellt die fundierte Einschätzung der Risiken einer Übermittlung für Sie keine Hürde mehr dar.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Internationalen Datenaustausch datenschutzkonform gestalten
  • Rechtliche Grundlagen Art. 44 ff. DS-GVO und Ausnahmeregelungen kennenlernen
  • Angemessenheitsbeschlüsse und Standardvertragsklauseln als Möglichkeiten
  • Data Transfer Impact Assessment als Bestandteil der Standardvertragsklauseln
  • Rechtslage im Hinblick auf die USA nach dem EuGH-Urteil Schrems II
  • Zukunftsausblick
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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