Schulungen nach Art. 39 (1) DS-GVO – Wer muss geschult werden? Wie sind die Schulungen effektiv zu organisieren?
- Wer ist für Schulungen verantwortlich? Wer muss geschult werden?
- Wer schult die Mitarbeiter von Dienstleistern?
- Wie können Schulungen im Unternehmen effektiv organisiert werden?
Konzepte für Datenschutz-Schulungen – Welche spezifischen Inhalte sind für welchen Unternehmensbereich wichtig?
- Wie gestalten Sie diese Inhalte spannend?
- Erst schulen, dann verpflichten? Mindestinhalte einer Grundsensibilisierung für alle Mitarbeiter
- Was Sie vom Geschäftsführer bis zum Pförtner wissen müssen
- Fachwissen für Experten – die Schulungsinhalte für Marketing, Personalverwaltung, IT-Administration, Fachabteilungen
- Weitergabe von Informationen an die Geschäftsführung – Schulung von Führungspersonal
- Wiederholungsschulungen richtig gemacht
- "Der Wurm muss dem Fisch schmecken – Datenschutz schmackhaft machen"
Schulung als Teil eines Compliance-Prozesses: Gefährdungssensibilisierung – Handlungsanleitung – Lösungsansätze
- Tätigkeitsberichte und Co. – Anregungen und Argumente
- Nicht nur den Skandal vermitteln, sondern Lösungen präsentieren
Methodenmix effektiver Schulungen: Was können Web-based Trainings, was Präsenzschulungen?
- Web-based Trainings für Grundsensibilisierung und Wiederholungsschulungen
- Präsenzschulungen für Experten – mehr Workshop als Vortrag
- Datenschutz-Pitch und FAQ – kurz und effizient erinnern
Referentenleitfaden und praktische Übungen
Vorstellung einer Musterpräsentation
Wie läuft die Online-Schulung ab?
Nach Anmeldung zur Online-Schulung erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung eine E-Mail mit einem Zugangslink zum virtuellen Raum.
Über diesen Link melden Sie sich im virtuellen Raum an. Sie können jederzeit Fragen an den Referenten stellen.
Sie benötigen lediglich:
- eine Internetverbindung
- Lautsprecher in Verbindung mit einem Mikrofon oder ein Headset
- optional: Webcam