Fachseminar

Datenschutzschulungen leicht gemacht

Gewinnen Sie die Mitarbeitenden für den Datenschutz!

In Ihrem Fachseminar beschäftigen Sie sich mit der Fragestellung, warum gesetzlich vorgegebene Datenschutzschulungen so wichtig sind und erwerben als Verantwortlicher das notwendige Expertenwissen. Unternehmensbereiche wie Marketing, Personalverwaltung, IT-Administration sowie diverse Fachabteilungen sind unterschiedlichen Datenschutz-Anforderungen ausgesetzt, auf die Sie inhaltlich eingehen müssen. Außerdem erhalten Sie Anregungen zur methodischen Gestaltung der Schulungen für Ihren nachhaltigen Schulungserfolg. Mithilfe eines Referentenleitfadens sowie praktischer Übungen werden Sie in der Lage sein, Datenschutz-Schulungen inhaltlich korrekt und wirkungsvoll durchzuführen. Inkl. Erstellung einer Musterpräsentation!


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Schulungen nach Art. 39 (1) DS-GVO – Wer muss geschult werden?
  • Welche spezifischen Inhalte sind für welchen Unternehmensbereich wichtig?
  • Schulung als Teil eines Compliance-Prozesses: Gefährdungssensibilisierung – Handlungsanleitung – Lösungsansätze
  • Methodenmix effektiver Schulungen: Was können Web-based Trainings, was Präsenzschulungen?
  • Referentenleitfaden und praktische Übungen
  • Vorstellung einer Musterpräsentation

Die Vorteile der Online-Schulung:

  • Fragen, Antworten, Diskussionen - auch virtuell
    Im virtuellen Klassenzimmer stellen Sie jederzeit Fragen an den Referenten und können sich mit Teilnehmern austauschen.

  • Interaktives virtuelles Whiteboard
    Am virtuellen Whiteboard erarbeiten Sie im Team bestimmte Themenfelder.

  • Virtuelle Break-out-Sessions
    Auch in der Online-Schulung können Sie in kleinen Gruppen mit Teilnehmern bestimmte Aufgaben erarbeiten und den anderen Teilnehmern anschließend vorstellen.

  • Keine Reisekosten und kein Reiseaufwand
    Für die Teilnahme an der Online-Schulung müssen Sie weder verreisen noch wo übernachten. Sie nehmen bequem von zu Hause oder vom Büro aus teil.

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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

Mit Ihrer Reservierung helfen Sie uns die Kapazität der Veranstaltung besser zu planen.

  • Datenschutz-Weiterbildungen
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, denen Sie hiermit ausdrücklich zustimmen.