2-Tage Intensiv-Seminar

Beschäftigtendatenschutz

Wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen

Im Intensiv-Seminar werden praktisch bedeutende Fragestellungen im Umgang mit Arbeitnehmerdaten behandelt. Sie erhalten einen Überblick über die neue Rechtsprechung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen wie das BDSG-neu. Hier werden besonders die Bereiche, in denen Anwendungsprobleme abzusehen sind, lösungsorientiert vertieft.

Außerdem werden die Grenzen zulässiger (heimlicher) Auswertungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter, unter Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und der aufsichtsbehördlichen Praxis, aufgezeigt. Demgegenüber steht ein Kontrollsystem aus Aufsichtsbehörden, Betriebsrat und betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Umgang mit Arbeitnehmerdaten – Was ist aktuell datenschutzrechtlich zulässig?
  • Auslegung von § 26 BDSG und aktuelle Rechtsprechung
  • Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung
    • Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz
    • Neue Anforderungen an Einwilligungen der Beschäftigten
  • Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter
  • Aufgaben und Stellung des bDSB – das neue Spannungsfeld mit dem Betriebsrat
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungs- und Kontrollrechten des Betriebsrats
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

  • Seminar-Inhalte
  • Zielgruppe

Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz

  • Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes im Arbeitsverhältnis
  • Relevante Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz
  • Verhältnis des Betriebsverfassungsgesetzes zum allgemeinen Datenschutzrecht

Einwilligung des Arbeitnehmers

  • Zulässigkeit von Einwilligungen im Arbeitsverhältnis
  • Sicherstellung "freier" Entscheidungen des Arbeitnehmers
  • Anforderungen nach DS-GVO und § 26 BDSG

Beschäftigtendatenschutz nach § 26 BDSG

  • Allgemeines zu § 26 BDSG
  • Fragerecht des Arbeitgebers
  • Aufdeckung von Straftaten und Compliance-Maßnahmen
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle / Rechtsprechung

Rechte der Beschäftigten

  • Umsetzung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DS-GVO
  • Reichweite des Auskunftsrechts nach Art. 15 DS-GVO
  • Schadenersatz nach Art. 82 DS-GVO

Überwachung von Telefon-/Internet-/E-Mail-Verhalten der Mitarbeiter

  • Überwachung des Telefonverhaltens der Mitarbeiter
  • Zugriff auf E-Mails der Beschäftigten
  • Auswertung des Internetverhaltens der Mitarbeiter
  • Zulässigkeit der Internetrecherche in Social Networks

Einzelfragen zum Umgang mit Beschäftigtendaten

  • Zulässigkeit von Potenzialanalysen/Testverfahren
  • Speicherfristen für Bewerberdaten
  • Speicherfristen für Abmahnungen in Personalakten
  • BAG-Rechtsprechung zur Videoüberwachung
  • Zulässigkeit der GPS-Ortung
  • Drittlandübermittlung nach Art. 44 ff. DS-GVO
  • Datenschutz und Corona

Der/Die Datenschutzbeauftragte

  • Zugriffsrecht auf Personalakten
  • Verhältnis zum Betriebsrat
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Benennung eines(r) Datenschutzbeauftragten

Rechte des Betriebsrats

  • Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Meldeverfahren gegenüber Aufsichtsbehörden und Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Typische Inhalte einer Betriebsvereinbarung
  • Informations- und Kontrollrechte des Betriebsrats
  • Verfahren bei Verstößen durch Arbeitgeber
  • Neubestellte oder designierte Datenschutzbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte, die sich über aktuelle Entwicklungen informieren wollen
  • EDV-Administratoren
  • Führungskräfte mit umfassender Personalverantwortung
  • Personalchefs
  • Qualifizierte Mitarbeiter/-innen in Personalabteilungen
  • Betriebsräte
  • Leitung und Mitarbeiter/-innen der Rechtsabteilung

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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