2-Tage Intensiv-Seminar

Datenschutz aktuell

Inkl. aktueller Informationen zum neuen Hinweis­geberschutzgesetz!

Neue Rechtsprechungen und Herausforderungen für Ihre datenschutzrechtliche Praxis

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO wird der Datenschutz noch komplexer. Es ist unerlässlich sich ausreichend zu informieren, um den Überblick über die aktuellsten Ereignisse zu behalten. Innerhalb des Intensiv-Seminars zeigt Ihnen unser Experte die Entwicklungen im Beschäftigten- und Kundendatenschutz auf. Sie lernen Wissenswertes zu Verhaltenskontrolle sowie zum Mitbestimmungs- und Informationsrecht des Betriebsrats kennen. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ordnet das Verhältnis zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten neu.

Auch die komplexen Regelungen im Bereich von Webtracking und Cookies sowie der internationale Datenschutz mit den neuen Standarddatenschutzklauseln der EU sind Gegenstand der Erörterungen. Angereichert werden diese Inhalte durch die neuesten Stellungnahmen aus den Aufsichtsbehörden.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Aktuelle Rechtsprechungen im Beschäftigtendatenschutz
  • Werbung und Datenschutz
    • Webtracking / Cookies: Aktuelle Stellungnahmen
    • Das neue TTDSG, Entwicklung zur Zulässigkeit von Facebook-Fanpages
  • Rechtliche Anforderungen im Kundendatenschutz
  • Internationaler Datenschutz: Entwicklungen zum neuen Abkommen zwischen EU und USA, wann liegt eine Drittlandübermittlung vor?
  • Ausgewählte Themen der EU-DSGVO
    • Rechtsprechung zum Datenschutzbeauftragten
    • Aktuelle Entwicklungen zum Umfang des Auskunftsrechts
  • Neues Hinweisgeberschutzgesetz
  • Aktuelles aus den Aufsichtsbehörden
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

Mit Ihrer Reservierung helfen Sie uns die Kapazität der Veranstaltung besser zu planen.

  • Datenschutz-Weiterbildungen
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, denen Sie hiermit ausdrücklich zustimmen.