2-Tage Intensiv-Seminar

Datenschutz aktuell

Inkl. Microsoft 365 Copilot, KI‑Verordnung der EU und Hinweisgeberschutzgesetz

Neue Rechtsprechungen und Herausforderungen für Ihre datenschutzrechtliche Praxis

Seit Inkrafttreten der EU-DSGVO wird der Datenschutz noch komplexer. Es ist unerlässlich sich ausreichend zu informieren, um den Überblick über die aktuellsten Ereignisse zu behalten. Innerhalb des Intensiv-Seminars zeigt Ihnen unser Experte die Entwicklungen im Beschäftigten- und Kundendatenschutz auf. Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) rückt dabei mehr und mehr in den Vordergrund. Sie lernen Wissenswertes zu Verhaltenskontrolle sowie zum Mitbestimmungs- und Informationsrecht des Betriebsrats kennen.

Auch die komplexen Regelungen im Bereich von Webtracking und Cookies sowie der internationale Datenschutz mit dem neuen Abkommen zwischen EU und den USA sind Gegenstand der Erörterungen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Stellungnahmen aus den Aufsichtsbehörden und zu relevanten Gesetzgebungsverfahren.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Aktuelle Rechtsprechungen zum Beschäftigtendatenschutz
  • Datenschutz und Internet:
    • Webtracking / Cookies: Aktuelle Rechtsprechung
  • Aktuelle Entwicklungen zum Kundendatenschutz: u.a. die Schufa-Entscheidung des EuGH und die Folgen
  • Internationaler Datenschutz:
    • Das neue Abkommen zwischen EU und USA
  • Ausgewählte Themen der EU-DSGVO
    • Rechtsprechung zum Datenschutzbeauftragten
    • Aktuelle Entwicklungen zum Auskunfts- und Schadenersatzrecht
  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • Aktuelles aus den Aufsichtsbehörden
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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