Fachseminar

TTDSG – Ihr aktueller Handlungsbedarf im Überblick

Was ändert sich durch das neue TTDSG?

Das „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz“ (TTDSG) ist am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die Intention des Gesetzes liegt darin, einen Kompromiss zwischen dem Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt und den digitalen Geschäftsmodellen zu schließen. Das TTDSG regelt in Zukunft die datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG und TMG in einem Gesetz. In Ihrem Fachseminar werden im Wesentlichen folgende Fragen beleuchtet:

  • Was ist das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) ?
  • Warum noch ein Datenschutzgesetz?
  • Was ändert sich durch das TTDSG?
  • Welche Auswirkungen hat das TTDSG auf Unternehmen?
  • Was ergibt sich aus dem TTDSG für den Datenschutz?

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Das neue TTDSG ersetzt die Forderungen aus der zukünftigen ePrivacy-Verordnung?!
  • Wechselwirkung zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Telekommunikationsgesetz (TKG), dem Telemediengesetz (TMG) und dem neuen TTDSG?
  • Neue Anforderungen bezüglich der Einbindung von Cookies und Tools auf Webseiten
  • Das Tracken von Nutzerdaten und das TTDSG
  • Einwilligungen nach TTDSG (und DSGVO)
  • Strafen und Bußgelder bei Nichteinhaltung der Regelungen
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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