Grundlagen- und Einsteigerseminare im Datenschutz

Neu im Datenschutz? Unsere Grundlagenseminare im Datenschutz geben Ihnen einen praxisorientierten Überblick über alle relevanten Themen des betrieblichen Datenschutzes. Sie erhalten einen anschaulichen Einstieg in die gesetzlichen Grundlagen, wie z.B. die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und viele weitere Gesetzesquellen.
Neben dem gesetzlichen Grundwissen erhalten Sie von unseren Datenschutz-Experten zahlreiche Insider-Tipps und profitieren von den langjährigen Erfahrungen. Diese können Sie dann für Ihre täglichen Herausforderungen als Datenschutzbeauftragter nutzen und somit Problemstellungen schneller und rechtssicher lösen.

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Grundlagen im Datenschutz

Meistern Sie den erfolgreichen Einstieg in den Datenschutz!

Nur mit einer fundierten Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten können Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen wirklich effektiv gestalten, denn Sie benötigen viel praktisches Know-how. Dieses wird Ihnen in der Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten beim FFD Forum für Datenschutz vermittelt. Erfahrene Referenten aus Datenschutz und Datensicherheit sowie Recht und Verwaltung stehen Ihnen mit ihrem Spezialwissen zur Verfügung. In nur wenigen Tagen haben Sie sich die vom Gesetzgeber erforderliche, vorgeschriebene Fachkunde in der Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten angeeignet und können sie in Ihrem Alltag als Datenschutzbeauftragter einsetzen.

Was ist Datenschutz?

Unter Datenschutz versteht man den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Außerdem wurde der Begriff auch zum Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung sowie Schutz gegen Diebstahl dieser Daten verwendet. Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen zu erhalten. D.h. jeder Mensch soll grundsätzlich selbst entscheiden können, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält.

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Informationen zu der Bestellung von Datenschutzbeauftragten finden Sie bei den Aufsichtsbehörden der Länder. Ab mindestens 10 Personen im Unternehmen verlangt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Mitarbeiter müssen mit der automatisierten Verarbeitung, Nutzung und Erhebung von personenbezogenen Daten beschäftigt sein (§ 38 BDSG-neu).

Aufgrund regelmäßiger Optimierungen und Anpassungen des BDSG, empfiehlt es sich interne Datenschutzbeauftragte durch Weiterbildungsseminare auf den neuesten gesetzlichen Stand zu bringen.

Weitergehende Informationen finden Sie hier, auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Externer oder interner Datenschutzbeauftragter?

Oft werden externe Datenschutzbeauftragte bestellt. Doch auch die Ausbildung eines Mitarbeiters zum fachkundigen Datenschutzbeauftragten hat einen Mehrwert für das Unternehmen und fördert die Unternehmensdynamik. Mit Hilfe professioneller Datenschutzseminare können gut ausgebildete Fachleute das Unternehmen vor Datenmissbrauch schützen.