2-Tage Intensiv-Seminar

Beschäftigtendatenschutz

Wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen

Im Intensiv-Seminar werden praktisch bedeutende Fragestellungen im Umgang mit Beschäftigtendaten behandelt. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtsordnung zum Beschäftigtendatenschutz und grundlegender sowie aktueller Rechtsprechung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch den Arbeitgeber. Dabei werden auch verschiedene praxisrelevante Einzelthemen besprochen, die Bezug nehmen auf aktuelle technische Entwicklungen in der Arbeitswelt. Zu den Rechten der Beschäftigten auf Auskunft und Schadenersatz werden vor allem die aktuellen Entscheidungen des EuGH und nationaler Gerichte beleuchtet.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht in der Darlegung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte des BR. Durch § 79a BetrVG stellen sich Fragen zur Einordnung des BR als Verantwortlicher und zum Kontrollrecht des DSB gegenüber dem BR.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Umgang mit Beschäftigtendaten – Was ist aktuell datenschutzrechtlich zulässig?
  • Auslegung von § 26 BDSG und aktuelle Rechtsprechung
  • Kontrollrecht des DSB gegenüber dem BR nach § 79a BetrVG
  • Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeitenden
  • Das neue Spannungsfeld zwischen Betriebsrat und DSB
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungs- und Kontrollrechten des Betriebsrats
  • Aktuelles zum Auskunftsrecht und Schadenersatz für Beschäftigte
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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