2-Tage Intensiv-Seminar

Beschäftigtendatenschutz

Wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen

Im Intensiv-Seminar werden praktisch bedeutende Fragestellungen im Umgang mit Arbeitnehmerdaten behandelt. Sie erhalten einen Überblick über die neue Rechtsprechung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen wie das BDSG. Hier werden besonders die Bereiche, in denen Anwendungsprobleme abzusehen sind, lösungsorientiert vertieft.

Außerdem werden die Grenzen zulässiger (heimlicher) Auswertungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter, unter Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und der aufsichtsbehördlichen Praxis, aufgezeigt. Demgegenüber steht ein Kontrollsystem aus Aufsichtsbehörden, Betriebsrat und betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Umgang mit Arbeitnehmerdaten – Was ist aktuell datenschutzrechtlich zulässig?
  • Auslegung von § 26 BDSG und aktuelle Rechtsprechung
  • Kontrollrecht des DSB gegenüber dem Betriebsrat nach § 79a BetrVG
  • Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter
  • Aufgaben und Stellung des bDSB – das neue Spannungsfeld mit dem Betriebsrat
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungs- und Kontrollrechten des Betriebsrats
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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