Fachseminar

Datenschutz bei ChatGPT und anderen KI‑Systemen

Achtung: KI-Schulungspflicht seit Februar 2025!

Rechtliche Vorgaben und praktische Maßnahmen beim KI-Einsatz

Künstliche Intelligenz und Chatbots verbreiten sich zunehmend. Sie bieten viele Vorteile, aber auch Herausforderungen.

Im Fachseminar stehen die rechtlichen Aspekte von KI-Systemen im Fokus, insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Datenschutz, Privatsphäre und Haftung. Auch die KI-Verordnung der EU (AI Act), welche am 01.08.2024 in Kraft getreten ist, sowie die geplante KI-Haftungsrichtlinie (AI Liability Directive) werden vorgestellt. Zudem werden konkrete Hinweise zu KI-Tools und Anwendungsszenarien gegeben. Auch erhalten Teilnehmende eine konkrete Anleitung, wie Unternehmen die seit Februar 2025 geltende Pflicht aus Art. 4 KI-VO umsetzen, KI-Kompetenz (AI Literacy) bei Mitarbeitenden aufzubauen.


Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Einführung in Künstliche Intelligenzen (z.B. ChatGPT, DeepSeek)
  • Chancen, Risiken und urheberrechtliche Grundlagen
  • Zulässigkeit und Grenzen der Verwendung KI-basierter Werke
  • Datenschutz und Datensicherheit bei KI-Systemen
  • KI-Verordnung (AI Act) und KI-Schulungspflicht
  • Verantwortlichkeiten von Entwicklern, Betreibern und Nutzern
  • Haftung und Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS‑GVO – Pflicht zur Weiterbildung sowie gem. Art. 4 KI‑VO

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Das Seminar vermittelt zudem Kenntnisse, die gemäß Art. 4 der KI-Verordnung zur KI-Kompetenz notwendig sind. Demnach müssen Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen.

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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