Fachseminar
Auftragsverarbeitung und Gemeinsame Verantwortlichkeit
Dienstleisteraufträge und Kooperationen datenschutzkonform vereinbaren
Wenn Dienstleister bzw. Kooperationspartner im Rahmen von Aufträgen oder gemeinsamen Projekten mit Kunden- oder Beschäftigtendaten in Kontakt kommen, müssen vorab die Rechtsgrundlagen für eine datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten geklärt werden. Außerdem sind die Voraussetzungen in Form von Vereinbarungen zu regeln.
Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über die in der DS-GVO (und anderen Datenschutzvorschriften) vorgesehenen Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch zwei oder mehrere Beteiligte. Des Weiteren werden die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen für Auftraggeber, Dienstleister bzw. Kooperationspartner besprochen. Zudem erhalten Sie praktische Arbeitshilfen und Tipps in Form von Checklisten und Musterverträgen.
Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung
- Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung von Auftragsverarbeitung, sonstigen Beauftragungen und gemeinsamer Verantwortlichkeit
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO
- Fremde Fachleistungen bei eigenständig Verantwortlichem (Art. 6 DS-GVO)
- Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO
- Mindestinhalte im Hauptvertrag oder in einer Vereinbarung
- Internationale Aspekte und Besonderheiten bei Firmengruppen/Konzernen sowie § 203 StGB
- Praktische Umsetzung: Musterverträge, -klauseln und -vereinbarungen
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.