Fachseminar

Datenschutz im Personalwesen

Inkl. aktueller Informationen zum Hinweisgeber-
schutzgesetz!

Vermeiden Sie Stolperfallen und schützen Sie Ihre Beschäftigtendaten

Datenschutz ist für viele Fachabteilungen in Unternehmen relevant. Vor allem für die Personalabteilung nimmt er einen hohen Stellenwert ein, weil fortlaufend Arbeitnehmerdaten DSGVO-konform weiterverarbeitet werden müssen.

Das Fachseminar befasst sich mit gezielten Thematiken im Umgang mit Beschäftigtendaten im Personalwesen. Erörtert werden zunächst Fragen zu Verantwortlichkeiten und vertragliche Anforderungen bei Einsatz externer Stellen. Den Schwerpunkt bilden Themen zum datenschutz­konformen Recruiting, z. B. mittels Social-Media-Nutzung und eingriffs­intensiver Verfahren, dargestellt am Beispiel psychologischer Testverfahren. Dabei werden aktuelle Fortschritte zur Künstlichen Intelligenz (KI) einbezogen.

Zudem bietet die Schulung einen vertiefenden Blick auf den Umgang mit Personalakten sowie derzeitiger gesetzgeberischer Entwicklungen zur elektronischen Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) und zum Hinweisgeberschutz.

Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung

  • Auftrags­verarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeiten bei Einsatz externer Stellen
  • Datenschutz­konformes Recruiting
  • Zulässige Inhalte und Vertraulichkeit bei Personalakten
  • Testverfahren und Künstliche Intelligenz
  • Neue gesetzliche Entwicklungen (eAU, Hinweisgeberschutz, Arbeitszeiterfassung)
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Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Unverbindliche Reservierung

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  • Datenschutz-Weiterbildungen
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