Eckhardt, Jens, Dr.
Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditor (TÜV). Außerdem ist er u.a. Mitglied des Vorstands BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V.
120 Minuten Online-Schulung
Datenschutzpannen treten immer wieder auf – sei es als individueller Vorfall, sei es als Panne bei einem Dienstleister, sei es als Schutzlücke in der Software eines (großen) Anbieters oder sei es der Verschlüsselungstrojaner. Dann muss die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO geprüft und gegebenenfalls die Meldung gemacht werden. Aber Vorsicht! Denn genau dieser Inhalt kann in einem Bußgeldverfahren oder Schadensersatzprozess gegen das Unternehmen verwendet werden. Gerade die Auftragsverarbeiter befinden sich in einer besonderen Lage, wenn die Panne bei ihnen geschieht: Sie müssen den Auftraggeber als Verantwortlichen informieren, haben dann aber keinen direkten Einfluss mehr, obwohl auch sie Bußgelder und Schadensersatzansprüche treffen können. Diese Besonderheit muss bereits bei der Gestaltung der Auftragsverarbeitung bedacht werden. Werden auch die betroffenen Personen benachrichtigt, dann kommt es zu einer „zweiten Welle“ der Anforderungen.
Fragen, Antworten, Diskussionen - auch virtuell
Im virtuellen Klassenzimmer stellen Sie jederzeit Fragen an den Referenten und können sich mit Teilnehmern austauschen.
Interaktives virtuelles Whiteboard
Am virtuellen Whiteboard erarbeiten Sie im Team bestimmte Themenfelder.
Virtuelle Break-out-Sessions
Auch in der Online-Schulung können Sie in kleinen Gruppen mit Teilnehmern bestimmte Aufgaben erarbeiten und den anderen Teilnehmern anschließend vorstellen.
Keine Reisekosten und kein Reiseaufwand
Für die Teilnahme an der Online-Schulung müssen Sie weder verreisen noch wo übernachten. Sie nehmen bequem von zu Hause oder vom Büro aus teil.
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Nach Anmeldung zur Online-Schulung erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn der Schulung eine E-Mail mit einem Zugangslink zum virtuellen Raum.
Über diesen Link melden Sie sich im virtuellen Raum an. Sie können jederzeit Fragen an den Referenten stellen.
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Referent
Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditor (TÜV). Außerdem ist er u.a. Mitglied des Vorstands BvD Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V.
Rechtskonformer Einsatz, Datenschutz-Folgenabschätzung und Mitbestimmung nach DS-GVO und BDSG
Datenschutz im Unternehmen: Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Maßnahmen