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Online-Schulung: Beschäftigtendatenschutz
Wichtige Grundlagen und aktuelle gesetzliche Entwicklungen
In dieser Online-Schulung werden praktisch bedeutende Fragestellungen im Umgang mit Arbeitnehmerdaten behandelt. Sie erhalten einen Überblick über die neue Rechtsprechung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25.05.2018 zwingend anzuwenden ist, und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen wie das BDSG-neu. Hier werden besonders die Bereiche, in denen Anwendungsprobleme abzusehen sind, lösungsorientiert vertieft. Außerdem werden die Grenzen zulässiger (heimlicher) Auswertungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter, unter Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und der aufsichtsbehördlichen Praxis, aufgezeigt. Demgegenüber steht ein Kontrollsystem aus Aufsichtsbehörden, Betriebsrat und betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Termine und Uhrzeiten:
19.01. bis 20.01.2021 im virtuellen Schulungsraum
9.00 - 12.30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
13.30 - 17.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
09.02. bis 10.02.2021 im virtuellen Schulungsraum
9.00 - 12.30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
13.30 - 17.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
19.05. bis 20.05.2021 im virtuellen Schulungsraum
9.00 - 12.30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
13.30 - 17.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
16.11. bis 17.11.2021im virtuellen Schulungsraum
9.00 - 12.30 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
13.30 - 17.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Die Vorteile der Online-Schulung:
- Fragen, Antworten, Diskussionen - auch virtuell
Im virtuellen Klassenzimmer stellen Sie jederzeit Fragen an den Referenten und können sich mit Teilnehmern austauschen. - Interaktives virtuelles Whiteboard
Am virtuellen Whiteboard erarbeiten Sie im Team bestimmte Themenfelder. - Keine Reisekosten und kein Reiseaufwand
Für die Teilnahme an der Online-Schulung müssen Sie weder verreisen noch wo übernachten. Sie nehmen bequem von zu Hause oder vom Büro aus teil.
So urteilten Teilnehmer
Inhalt der Online-Schulung
- Umgang mit Arbeitnehmerdaten – Was ist aktuell datenschutzrechtlich zulässig?
- Nachfolgeregelung des § 32 BDSG: § 26 BDSG-neu
- Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz
- Neue Anforderungen an Einwilligungen der Beschäftigten
- Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter
- Aufgaben und Stellung des bDSB – das neue Spannungsfeld mit dem Betriebsrat
- Weitere Kontrollinstanzen: Aufsichtsbehörden
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Ihr/e Referent/in
Telefon: Bei Rückfragen zum Ablauf der Online-Schulung stehen wir Ihnen gerne unter 0611 236 00 50 zur Verfügung!
Telefon: Bei Rückfragen zum Ablauf der Online-Schulung stehen wir Ihnen gerne unter 0611 236 00 50 zur Verfügung!
Telefon: Bei Rückfragen zum Ablauf der Online-Schulung stehen wir Ihnen gerne unter 0611 236 00 50 zur Verfügung!
Preisnachlass: 15% ab dem dritten Teilnehmer
- Neubestellte oder designierte Datenschutzbeauftragte
- Datenschutzbeauftragte, die sich über aktuelle Entwicklungen informieren wollen
- EDV-Administratoren
- Führungskräfte mit umfassender Personalverantwortung
- Personalchefs
- Qualifizierte Mitarbeiter/-innen in Personalabteilungen
- Betriebsräte
- Leitung und Mitarbeiter/-innen der Rechtsabteilung
Auch als virtuelles Inhouse-Seminar buchbar!
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