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Hybrider Kongress - Präsenz und virtuell vereint
Online-Schulung: Datenschutzrecht für Nicht-Juristen
mit Hilfe von Falllösungen aus der Praxis
Die juristische Sprache und Verständlichkeit von Gesetzestexten ist für Nicht-Juristen alles andere als leicht lesbar und klar verständlich. In diesem Intensiv-Seminar wird Ihnen praxisnah anhand von Falllösungen aufgezeigt, wie Datenschutzrecht in der Praxis richtig angewendet wird. Vor allem aufgrund der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG-neu wird dies immer wichtiger, um Gesetzestexte richtig zu verstehen, zu interpretieren und Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Datenschutzverstöße können Sie somit gezielt vermeiden. In Gruppen behandeln Sie praktische Fälle und haben so die Möglichkeit, neben der Theorie die richtige Anwendung der Gesetze und Rechtsfolgen zu erarbeiten und zu üben.
Termin und Uhrzeiten:
24.03. bis 25.03.2021 im virtuellen Schulungsraum
9.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr (inkl. 30 Min. Pause)
Die Vorteile der Online-Schulung:
- Fragen, Antworten, Diskussionen - auch virtuell
Im virtuellen Klassenzimmer stellen Sie jederzeit Fragen an den Referenten und können sich mit Teilnehmern austauschen. - Interaktives virtuelles Whiteboard
Am virtuellen Whiteboard erarbeiten Sie im Team bestimmte Themenfelder. - Keine Reisekosten und kein Reiseaufwand
Für die Teilnahme an der Online-Schulung müssen Sie weder verreisen noch wo übernachten. Sie nehmen bequem von zu Hause oder vom Büro aus teil.
Inhalte der Online-Schulung
- Was ist für Nicht-Juristen im betrieblichen Datenschutz leistbar?
- Methodik und Sprache des Gesetzes
- Typische Formulierungen im Gesetz
- Gesetzestexte richtig lesen und verstehen – Präzision geht vor Schnelligkeit
- Tatbestand eines Gesetzes erkennen
- Richtige Anwendung der Rechtslage
- Praktische Fallbearbeitung
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Ihr/e Referent/in
Telefon: Bei Rückfragen zum Ablauf der Online-Schulung stehen wir Ihnen gerne unter 0611 236 00 50 zur Verfügung!
Preisnachlass: 15% ab dem dritten Teilnehmer
- Betriebliche Datenschutzbeauftragte
- EDV-Leitung und Administratoren
- IT-Sicherheitsbeauftragte
- Geschäftsführung
- Kaufmännische Leitung
- Führungskräfte mit umfassender Personalverantwortung
- Leitung und Mitarbeiter/-innen der Rechtsabteilung
- Personalchefs und qualifizierte Mitarbeiter/-innen in Personalabteilungen
- Betriebsräte
Auch als Inhouse-Seminar buchbar!
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FFD Forum für Datenschutz
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